In Tirol wurde kürzlich ein Wolf zum Abschuss freigegeben. Das Tier mit der Kennnummer „118MATK“ wurde von einem Gremium als gefährlich eingestuft und darf daher, im Einklang mit den neuesten gesetzlichen Bestimmungen auf Landesebene, von Jägern geschossen werden. Dagegen regt sich nicht nur in der Bevölkerung massiver Widerstand, sondern auch Experten sind entsetzt darüber, dass hier zu diesem Mittel gegriffen wird. Sie haben daher die Beschwerdefrist noch genutzt und eine offizielle Beschwerde gegen den Abschuss eingelegt. Sie wollen damit verhindern, dass der Wolf erlegt wird, zumal das nach Ansicht der Experten nicht das Grundproblem lösen würde.
Herdenschutz ist Gebot der Stunde
„Pilotprojekte mit Behirtung auf Tiroler Almen hatten mittels Einsatz von Nachtpferchen heuer keine Verluste durch Wölfe zu verzeichnen. Diese traditionelle Form der Weidetierhaltung wurde jedoch für die betroffenen Almen nicht in Erwägung gezogen“ gibt Gerald Pfiffinger, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes, in einer Aussendung zu bedenken. „Herdenschutz stellt die wichtigste Maßnahme für ein konfliktarmes Zusammenleben mit Wölfen dar. Daher muss in Österreich – wie in vielen anderen Ländern auch – Herdenschutz proaktiv angegangen werden. Der Abschuss kann nur letztes Mittel sein“, so Pfiffinger.
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