Ein Jahr lang hat der Untersuchungsausschuss zu Tiertransporten des Europäischen Parlaments getagt – und eine Reihe von Missständen dokumentiert. Am Ende wurde ein Bericht vorgelegt, der all die Fehler im System aufzeigt und klarmacht, dass es eine deutliche Verschärfung der bestehenden Gesetze benötigt. Nun wurde im Parlament darüber abgestimmt, mit welchen Empfehlungen man an die Europäische Kommission herantritt, die wiederum einen Entwurf für ein neues Tiertransporte-Gesetz im Jahr 2023 vorlegen wird.
Die letzten Wochen vor der Abstimmung glichen einem Krimi. Denn obwohl sich die Expert*innen einig waren, gab es unterschiedliche Lobbyinteressen. Milliarden Euro werden mit dem Transport von Tieren jährlich verdient, insbesondere der Export ins Ausland ist von großer Bedeutung. Entsprechend groß waren die Widerstände derer, die gutes Geld mit dem Elend der Tiere verdienen.
So stimmten die österreichischen Abgeordneten ab
Am 20. Januar 2022 fand nun die Abstimmung im Parlament statt und entgegen den Ankündigungen, haben sich nicht alle österreichischen Abgeordneten für strengere Bestimmungen eingesetzt. Die Übersichtsgrafik zeigt, dass die 7 Abgeordneten der ÖVP-Fraktion die Zustimmung zu weitreichenderen Forderungen verweigert haben. Dabei wäre gerade die Beschränkung der Transportdauer, das Zeitlimit für Schiffstransporte und ein Exportverbot in Staaten mit geringen Tierschutzstandards besonders wichtig gewesen.
Für diese Verbesserungen gab es eine Mehrheit
Nichtsdestotrotz konnte sich eine Mehrheit auf einige zentrale Verbesserungen einigen, wie der EU-Abgeordnete Thomas Waitz berichtet, der sich in den letzten Jahren federführend auf europäischer Ebene dafür einsetzte:
· Strengere und engmaschigere Kontrollen sowie mehr Inspektionen besonders bei Ver- und Entladung in und außerhalb von Europa sowie an inner- und außereuropäischen Grenzen
· Bessere Dokumentation von Verstößen durch Mitgliedsstaaten und die Kommission inklusive einer Liste jener Transporteure, die regelmäßig gegen Gesetze verstoßen
· Strengere und harmonisierte Zulassungsbestimmungen für Transportfahrzeuge mit besonderem Fokus auf Schiffen
· Inklusion von Fischen und Haustieren in die Tiertransportverordnung sowie besserer Schutz für Geflügel, Hasen und Pferde
· 8 Stunden Maximaltransportzeit für Schlachttiere
· 4 Stunden Maximaltransportzeit für Tiere am Ende ihrer Produktionsfähigkeit sowie Geflügel und Hasen
· Transportverbot für Kälber in den ersten 4 Wochen
· Verbot von Transporten in Drittstaaten, in denen Europäische Tierschutzbestimmungen nicht eingehalten werden und damit die Durchsetzung des vorliegenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs hierzu
· Verpflichtende Anwesenheit eines*r Veterinärmediziner*in auf Transportschiffen sowie bei Ver- und Entladung
· Etablierung einer Liste von Drittstaaten, die europäische Tierschutzstandards einhalten.
Nun geht’s darum, dass die Vorschläge des Europäischen Parlaments auch Eingang in den Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission finden. Wir bleiben dran!
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