Spanien setzte kürzlich einen weiteren großen Schritt zum Schutz der Tiere. Jüngst hat die sozialistische Regierung in Madrid eine Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht, wonach Tiere künftig als „Lebewesen mit eigener Sensibilität“ anerkannt werden müssen – und eben nicht mehr als Sache gelten. Bislang galt das insbesondere im Zivilgesetz nicht, das vor allem bei Streitigkeiten rund um Eigentum zur Anwendung kommt.
Durch die Änderung dieses Gesetzes gibt es nun eine klare rechtliche Grundlage. Dies zeigt sich etwa auch bei der Frage nach der Zugehörigkeit bei einer Scheidung. Demnach müsse in diesem Fall auch das Wohlergehen der Tiere berücksichtigt werden. Ist nicht sichergestellt, dass ein Tier entsprechend versorgt wird, kann die Betreuung untersagt werden. Mit den neuen Gesetzen sollen Tiere als fühlende Wesen anerkannt und geschützt werden.
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