In Tirol wird derzeit ein Wolf nach dem anderen zum Abschuss freigegeben, die Landespolitik scheint nun keine Zurückhaltung mehr zu üben. Dabei bewegt sie sich mittlerweile juristisch auf fragwürdigem Grund, denn seit kurzem werden die Wölfe auf Basis einer Verordnung bejagt und nicht mehr auf Grundlage eines Bescheids.
Klingt technisch, hat aber sehr konkrete Folgen. Denn ein Bescheid kann gerichtlich bekämpft werden, das ist in der Vergangenheit auch mehrmals erfolgreich passiert. Wenn Einspruch gegen einen Abschussbescheid erhoben wird, dann darf bis zum Urteilsspruch keine Jagd durchgeführt werden. Genau diese Möglichkeit fehlt bei einer Verordnung.
Kann Folgen für Österreich haben
Das wird nun von Rechtsexperten heftig kritisiert, denn diese Regelung wäre ein „eklatanter Verstoß“ gegen europarechtliche Vorschriften. Österreich drohe dadurch sogar ein Vertragsverletzungsverfahren, gegenwärtig prüft die EU-Kommission die Rechtmäßigkeit. Schließt sie sich der Meinung der Experten an, bekommt Österreich ein Problem.
Immerhin muss sich die Republik und auch die Länder an die EU-Richtlinien und Konventionen halten. Der Wolf ist in der Europäischen Union streng geschützt und darf nur unter ganz besonderen Voraussetzungen bejagt werden. Dass kein Rechtsmittel gegen Abschüsse eingelegt werden kann, das kritisieren viele als undemokratisch.
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