Seit vielen Wochen wird heftig darüber diskutiert, die Vertretung von Bäuer*innen und Expert*innen aus dem Tierschutz haben sich erbitterte Diskussionen geliefert. Nun setzt die Landesregierung in Salzburg einen Schlussstrich und hat per Verordnung den Abschuss der Wölfe erlaubt. Mit 20. August 2021 ist es nunmehr gestattet sogenannte „Problemwölfe“ zu bejagen. Dazu ist die Einhaltung von strengen Vorschriften notwendig.
So muss zunächst mittels DNA-Test nachgewiesen worden sein, dass mindestens 25 Tieren durch einen konkreten Wolf innerhalb eines Zeitraums von einem Monat gerissen wurden. Zudem müssen nachweislich Herdenschutzmaßnahmen überwunden worden sein oder diese weder zumutbar bzw. mit einem zu hohen Kostenaufwand verbunden gewesen sein. Erst wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, darf der Wolf geschossen werden.
Die Verordnung bezieht sich zudem nur auf die Region Rauris, die Region Kaprun-Fusch und die Region Gastein West. Von Expert*innen wird die neue Regelung scharf kritisiert und ihre Rechtskonformität angezweifelt. Der Wolf steht in Österreich unter strengem Schutz, bislang sollen sich rund 50 Wölfe wieder auf Bundesgebiet befinden, die für mehrere hundert Risse von landwirtschaftlich genutzten Tieren verantwortlich sein sollen.
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