Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde unter ihrer neuen Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch geht jetzt massiv gegen Handelskonzerne vor. Jüngstes Beispiel ist ein wohl leider ganz alltäglicher Fall von unlauteren Handelspraktiken, konkret im Verhältnis von Handelskonzern zu Bauern bei der Lieferung von Obst.
Das „Fairness-Büro“ im Landwirtschaftsministerium hatte die Behörde über die Causa informiert. Die Lieferanten hatten verschiedene Apfelsorten geliefert, wurde aber auch 60 Tage nach ihrer Lieferung vom Konzern nicht bezahlt. Die Behörde stellte das bei ihren Ermittlungen nicht nur in einem, sondern gleich in 14 Fällen fest.
Verzug kann in den Ruin führen
Am mangelnden Geld am Konto kann es bei den milliardenschweren Lebensmittelhändlern wohl kaum liegen, für die Lieferanten können so späte Zahlungen aber in den wirtschaftlichen Ruin führen. „Derart verspätete Zahlungen stellen eine unzulässige Belastung für die Bauern dar, wir gehen Beschwerden in diese Richtung mit Nachdruck nach!“ so die Behördenleiterin Harsdorf-Borsch.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat nun einen Antrag auf Verhängung eines Bußgeldes gegen den Handelskonzern beim Kartellgericht beantragt. Ein Tropfen auf den heißen Stein aber ein wichtiges Beispiel dafür, wie Konzerne ihre Marktmacht ausnutzen. Und wieso es in Wahrheit viel schärfere Gesetze braucht, um diese Dominanz zu brechen.
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