Das Tierschutzvolksbegehren, das mit über 416.000 Unterschriften im Januar 2021 zum erfolgreichsten Volksbegehren seit Jahren wurde, ist gestern final im zuständigen Ausschuss des Nationalrats behandelt worden. Fast ein ganzes Jahr lang wurde gemeinsam verhandelt und nach Lösungen gesucht, die Bilanz kann sich sehen lassen. Zu den wichtigsten Punkten der beschlossenen Änderungen zählen unter anderem:
· Verbot des Kükenschredderns
· Verbot des Kükentötens außer zur Futtergewinnung
· Verbot von Vollspaltenböden bei Neu- und Umbauten
· Verbot von Rinderexporten für Mast & Schlachtung in Drittstaaten
· Kein Steuergeld mehr für importierte Tierqual in öffentlichen Küchen
Der gesetzliche Mindeststandard in der Landwirtschaft wird künftig nicht mehr mit öffentlichen Mitteln gefördert. Und der Ankauf von importierten Lebensmitteln, die nicht unter heimischen Standards erzeugt werden, wurde de facto verunmöglicht. Außerdem wird die Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln bei verarbeiteten Produkten und in der Gemeinschaftsverpflegung wie gefordert umgesetzt.
Dazu Sebastian Bohrn Mena, Initiator & Sprecher des Tierschutzvolksbegehrens:
„Heute wurde ein echter Meilenstein für den Tierschutz in Österreich erreicht. Als Vertretung von über 416.000 Menschen haben wir mit dem Tierschutzvolksbegehren das Ende der Vollspaltenböden und eine generelle deutliche Anhebung der Standards in Haltung und Transport von Tieren durchgesetzt. Wir haben zudem dafür gesorgt, dass kein Steuergeld mehr für importierte Tierqual ausgegeben werden darf. Diese großen Fortschritte werden das Leben von Millionen von Tieren verbessern und gleichzeitig eine Absicherung der kleinstrukturierten Landwirtschaft sicherstellen. Dieser große Erfolg ist für uns der nötige Rückenwind, um unsere Arbeit fortzusetzen. Der heutige Beschluss zeigt, was alles möglich ist, wenn man sich nur gemeinsam dafür einsetzt.“
Die Bürgerinitiative oekoreich, offizielle Nachfolgerin des Tierschutzvolksbegehrens, hat zudem angekündigt, im ersten Halbjahr 2022 einen Prozess zur Weiterentwicklung der österreichischen Landwirtschaft aufzusetzen. Vorbild ist dabei die „Borchert-Kommission“ in Deutschland, die umfassende Reformvorschläge vorgelegt hat, die jüngst in überaus ambitionierten Plänen der neuen deutschen Bundesregierung mündeten.
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