Nach Salzburg schafft nun auch Tirol eine gesetzliche Basis für die Bejagung von Wölfen. Doch nicht nur der Wolf, auch Bären sollen künftig legal geschossen werden dürfen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Abschuss auf einem Weideschutzgebiet stattfindet, also dort, wo keine Herdenschutzmaßnahmen möglich sind. Dafür ist es notwendig zunächst alle Almgebiete in Tirol zu überprüfen und zu begutachten. Die Bewirtschaftung der Almen wird im Gesetz als "öffentliches Interesse" definiert.
Neues Gremium entscheidet
Ein unabhängiges und weisungsfreies Kuratorium soll künftig die Lage im Land beurteilen und die „Entnahme“ von Wölfen und Bären empfehlen. Das Gremium soll nicht öffentlich tagen und auch seine Mitglieder nicht bekannt werden – zum Schutz vor Anfeindungen. Die neue Regelung soll die Bewirtschaftung von Almen sicherstellen, auf denen keine Herdenschutzmaßnahmen möglich sind und die daher durch Angriffe durch Wölfe und Bären gefährdet sind. Unter Expert*innen sind die Abschüsse umstritten.
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