Mit 11. Januar 2022 treten neue Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Hauptbetroffener ist diesmal der Handel, in dem Kund*innen künftig nachweisen müssen, dass sie entweder genesen oder geimpft sind. Ein reiner Test reicht nun nicht mehr aus, wie der Handelsverband Österreich in einer Aussendung informiert.
Künftig müssen Konsument*innen spätestens beim Bezahlen der Waren ihren Status nachweisen. Dass es sich dabei nicht um eine Empfehlung, sondern eine Vorschrift handelt, stelle der Handel klar: „Sollten Kund:innen den 2G-Nachweis nicht erbringen können, müssen diese die Waren zurückgeben und sofort das Geschäftslokal verlassen.“
Ausgenommen von der 2G-Regel sind nur Menschen, die eine ärztliche Befreiung vorweisen können und zusätzlich negativ getestet sind, sowie Schwangere. Auch nicht betroffen sind Geschäfte der Grundversorgung, also etwa Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien. Ebenfalls möglich ist die Abholung per „Click & Collect“, dafür ist der 2G-Nachweis nicht nötig.
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