Die Regiothek wurde für die Zukunft entwickelt. Leider ist dein Browser veraltet und unterstützt möglicherweise einige Techniken nicht mehr. Daher kann es zu Anzeigeproblemen kommen.

Du kannst z.B. Browse Happy besuchen um einen aktuellen Browser herunterzuladen.

Artikel

Jagd auf Wölfe: So erleichtert das Land Niederösterreich jetzt Abschüsse

Die seit 2023 in Niederösterreich geltende Wolfsverordnung wird verschärft.

10/21/2024
  • Österreich
  • Artenvielfalt
  • Tiere
Jagd auf Wölfe: So erleichtert das Land Niederösterreich jetzt Abschüsse

Die seit 2023 in Niederösterreich geltende Wolfsverordnung wird verschärft. Geschaffen wird ein neuer Tatbestand für den Abschuss infolge von Nutztierrissen. "Wir warten nicht mehr auf den zweiten Riss", sagte Landesvize Stephan Pernkopf (ÖVP) vor Journalisten in St. Pölten. Vorgesehen sind beim Thema Abschuss auch weitere Adaptierungen. Die Änderungen werden am Dienstag seitens der Landesregierung behandelt und sollen laut Pernkopf nächste Woche rechtswirksam werden.

In Kraft ist die sogenannte neue Wolfsverordnung in Niederösterreich seit April 2023. Eine vorherige behördliche Anordnung für Vergrämungen oder Abschüsse wird seitdem nicht mehr benötigt. Festgelegt wurden vielmehr Verhaltensweisen des Raubtieres, die entsprechende Konsequenzen zur Folge haben können. Bei Vergrämungen durch Jäger in Form von Warn- oder Schreckschüssen ist das "unerwünschtes Verhalten", bei Abschüssen "problematisches Verhalten" des Wolfes. Jede Maßnahme ist der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden. Die bisherigen Kriterien für sogenannte Entnahmen seien vier Mal vorgelegen, wurde vor Journalisten betont. Abschüsse gab es in Niederösterreich aber noch keine.

So werden die Verschärfungen umgesetzt

Auch vor dem Hintergrund steigender Risszahlen bei Nutztieren - hier ging die Entwicklung von 15 im Jahr 2022 bis hin zu 44 heuer - werden nun bei der Wolfsverordnung Adaptierungen vorgenommen. Neu ist ein spezieller Tatbestand zum Schutz von Nutztieren. Wenn binnen zwei Wochen nach einem Riss von sachgerecht geschützten Nutztieren eine Gefahr oder eine unmittelbare Bedrohung für das Leben von weiteren Exemplaren besteht, ist schon bei Wiederauftauchen des Wolfes ein Abschuss möglich.

Zur Tötung führen konnte bereits bisher, wenn sich ein Wolf öfter als zweimal binnen einer Woche "während der Aktivitätszeit des Menschen", also von 6.00 bis 22.00 Uhr, in einer Siedlung oder bei bewohnten Gebäuden aufhielt. Als zeitliches Kriterium gilt nun zweimaliger Aufenthalt binnen zwei Wochen. Örtlich gesehen treten sämtliche bewohnten Gebäude sowie Gehöfte und Stallungen zu den bestehenden Regelungen hinzu.

Anders als bisher können Wölfe auf Grundlage der Adaptierung bei entsprechendem Verhalten nicht nur im Jagdrevier, in der die Aktion gesetzt wurde, legal getötet werden. Hier erfolgt eine Ausweitung auf angrenzende Reviere. "Der Wolf ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, aber er bedroht andere Tiere. Und vor allem, er bedroht das Sicherheitsgefühl der Menschen", betonte Pernkopf. In Österreich gebe es aktuell 104 Wölfe mit DNA-Nachweis und sieben Rudel, in Niederösterreich seien es in etwa 30 Tiere und vier Rudel, skizzierte der Landesvize. In Sachen Prävention sei die Förderung für Zäune von 50 auf 80 Prozent angehoben worden. "Bis jetzt haben über 100 Betriebe von dieser Maßnahme Gebrauch gemacht."

(oekoreich/APA)


In eigener Sache: Wir arbeiten unabhängig von Parteien und Konzernen. Um unseren Fortbestand zu sichern, sind wir auf Abonnent*innen angewiesen. Bitte schließen Sie jetzt ein Abo ab und ermöglichen Sie damit unsere Berichterstattung. Danke!

Jetzt abonnieren
Logo Oekoreich

Werde Mitglied bei oekoreich+ und erhalte Zugang zu unseren Top-Stories und exklusive Einblicke.

Mehr erfahren

Jetzt weiterlesen

oekoreich möchte ein bestmögliches Onlineangebot bieten. Hierfür werden Cookies gespeichert. Weil uns Transparenz wichtig ist können Cookies und die damit verbundenen Funktionalitäten, die nicht für die Grundfunktion von oekoreich notwendig sind, einzeln erlaubt oder verboten werden.
Details dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst du deine Auswahl auch jederzeit ändern.