Es ist eine krachende Niederlage für all jene, die den Wolf aus Österreich vertreiben wollen – und dafür sogar zur Waffe greifen. Der EU-Gerichtshof hat nun in einem aufsehenerregenden Urteil festgehalten, dass der Wolf in Österreich nicht getötet werden darf. Denn Ausnahmen vom strengen Schutz kann es nur dann geben, wenn „sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand“ befindet, so das für alle Mitgliedsländer bedeutsame Erkenntnis der Höchstrichter auf EU-Ebene.
Genau das sei aber in Österreich derzeit (noch) nicht der Fall, anders als in anderen europäischen Ländern, wo Abschüsse in gewissen Regionen zur Regel gehören – etwa in Schweden. Es ist daher für die Situation in Österreich nicht relevant, was in anderen Ländern passiere, denn man müsse immer auf die Gegebenheiten vor Ort abstellen, so die Kernbotschaft der richterlichen Entscheidung. Und eine weitere Bedingung wurde aufgestellt, die für einen Abschuss erfüllt sein muss.
Denn zunächst müssten alle gelinderen Mittel ausgeschöpft worden sein. Darunter fällt etwa auch die Herdenschutz-Maßnahmen, wie sie in anderen EU-Ländern bereits erfolgreich durch den Einsatz von geschulten Hirten und Hunden vorgenommen wird. Auch in Österreich kam ein Pilotprojekt bereits zum Schluss, dass die personal- und kostenintensive Behirtung ein geeignetes Instrument zum Schutz vor dem Wolf ist. Bleibt abzuwarten, wie die für den Artenschutz zuständigen Bundesländer damit umgehen.
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