Seit vielen Jahren wird es von Seiten der Mietervertreter*innen gefordert, nun hat Justizministerin Alma Zadic eine große Reform vorgestellt. Mit Anfang 2023 soll bei der Inanspruchnahme von Maklerleistungen bei der Vermittlung von Wohnungen immer der Auftraggeber bezahlen – also in der Regel die Vermieter*innen. Bislang mussten primär die Mieter*innen die hohen Provisionen in der Höhe von im Schnitt 2 Brutto-Monatsmieten begleichen, in Summe rund 50 Millionen Euro pro Jahr.
Als Vorbild hat man sich Deutschland genommen, wo das Besteller-Prinzip bereits vor einigen Jahren eingeführt wurde. Die von der Immobilien-Branche im Vorfeld kommunizierte Warnung, dass die Gebühren dann auf die Miete aufgeschlagen werden, hat sich in Deutschland nicht bewahrheitet. Entsprechend geht man auch in Österreich davon aus, dass die Mieten durch die Reform nicht noch weiter ansteigen werden, als sie das ohnehin schon tun. Im Schnitt liegen diese bei rund 8,30 Euro warm pro Quadratmeter in Österreich.
Kleinere Wohnung sind auf den Quadratmeter gerechnet deutlich teurer und kaum noch unter 10 Euro/Quadratmeter im Bundesschnitt zu finden. Und auch neuere Mietverträge verzerren das Bild gewaltig, denn Altverträge liegen größtenteils weit unter den aktuellen Marktpreisen. Ein aktueller Realitätscheck zeigt, dass man etwa in Wien für eine sanierte Wohnung in akzeptabler Lage durchaus 15 bis 20 Quadratmeter pro Monat zahlt, inklusive Steuer und Betriebskosten, aber noch ohne Strom und Gas. Tendenz steigend.
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