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„Gravierende Irreführung“: MANNER wegen Schnitten verurteilt

Es ist eine geradezu vernichtende Niederlage, die das heimische Unternehmen MANNER kürzlich vor dem Wiener Handelsgericht eingefahren hat.

7/13/2022
  • Ernährung
  • Österreich
„Gravierende Irreführung“: MANNER wegen Schnitten verurteilt

Es ist eine geradezu vernichtende Niederlage, die das heimische Unternehmen MANNER kürzlich vor dem Wiener Handelsgericht eingefahren hat. Der VKI hatte im Auftrag der Republik Österreich geklagt, die Verpackung der „Mozart Mignon Schnitten“ sei irreführend – und hat nun vor Gericht recht bekommen. Ein Urteil mit Signalwirkung.

Zum Hintergrund: Die Firma MANNER hatte für ihr Produkt eine irreführende Verpackung gewählt, das Ausmaß des Inhalts wurde dadurch übertrieben dargestellt. Und tatsächlich ist die Packung zu lediglich 40 Prozent befüllt. In der Packung, die für 400 Gramm Schnitten ausgelegt ist, finden sich nur 300 Gramm des Produkts. Der vorgeschobene Grund dafür, eine „technische Notwendigkeit“, erwies sich als nicht nachvollziehbar. Immerhin hat MANNER ja auch andere Schnitten im Verkauf, die im gleichen Beutel daherkommen und die über eine höhere Füllmenge verfügen. Für Konsument*innen wäre das irreführend, da die Packung auch nicht durchsichtig sei.

Unlautere Methoden der Firma MANNER

Ein Auszug aus dem Urteil im Wortlaut: „Gegenständlich bringt die Beklagte zweifelsfrei ein Produkt mit einer irreführenden Verpackung in Verkehr. Dass der angesprochene Konsument nicht damit rechnet, dass sich in der inkriminierten Verpackung der „Mozart-Schnitten“ nämlich nur Schnitten mit einem Gewicht von 300g befinden, ergibt sich schon daraus, dass die Beklagte selbst ein vergleichbares Produkt „Mignon“ in einer identen Verpackung mit 400g Füllgewicht anbietet. Der Hinweis auf das Füllgewicht wird wohl von einer großen Anzahl der Konsumenten nicht wahrgenommen werden, wird doch der Konsument davon ausgehen, dass auch die MozartSchnitten im gleichen Ausmaß wie die Mignon-Schnitten in der nahezu identen Verpackung vorhanden sind.“

Und der VKI dazu: "Die Irreführung der Verpackung der „Mozart-Schnitten“ ist aber vor allem deshalb so gravierend, weil das Produkt in enger Verbindung mit ähnlichen Produkten, die lediglich eine andere Geschmacksrichtung aufweisen, angeboten wird. Konsument:innen gehen bei gleicher Verpackungsgröße vergleichbarer Produkte davon aus, dass sie auch im selben Ausmaß befüllt sind." Die Firma MANNER muss nun demnächst auf eigene Kosten das Urteil veröffentlichen lassen. Damit sollte sichergestellt sein, dass auch die breite Öffentlichkeit davon erfährt, mit welchen Methoden das Unternehmen hier Konsument*innen in die Irre geführt hat.


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