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Gericht hebt Bescheid auf: Wolf in Tirol darf nicht geschossen werden

Es ist ein wichtiger Etappensieg für die Gegner der Jagd auf Wölfe und Bären.

12/4/2021
  • Artenvielfalt
  • Österreich
Gericht hebt Bescheid auf: Wolf in Tirol darf nicht geschossen werden

Es ist ein wichtiger Etappensieg für die Gegner der Jagd auf Wölfe und Bären: In Tirol hat kürzlich das zuständige Landesverwaltungsgericht einen Abschussbescheid wieder aufgehoben. Zuvor war ein Wolf, der mutmaßlich mehrere Schafe gerissen haben soll, in zehn Gebieten zum Abschuss freigegeben worden. Die ganzjährige Schonzeit wäre für 60 Tage ausgesetzt worden und der Wolf hätte erlegt werden können. Dagegen protestierten nicht nur Umweltschützer*innen, sondern auch Expert*innen hatten sich gegen den Abschuss ausgesprochen.

Wegweisendes Urteil des Gerichts

Das Gericht hat nun geurteilt, dass nicht zweifelsfrei festgestellt werden könnte, ob sich im Gebiet tatsächlich nur der betreffende Wolf mit der Kennung „118MATK“ aufhalten würde. Weitere Ermittlungsschritte hätten erfolgen müssen, hält das Land Tirol in einer Aussendung fest, um die Wahrscheinlichkeit der Entnahme des „richtigen Wolfs“ zu erhöhen. Der fachlich zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) zeigte sich vom Urteil enttäuscht, viele Menschen im ganzen Land hingegen freuen sich über den Entscheid des Gerichts.


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