24 Monate Haft, acht davon unbedingt - so lautet das Urteil des Straflandesgericht Graz gegen den Betreiber eines steirischen Schlachthofes, der Berufung dagegen angemeldet hat. Die Vorwürfe, die bereits im Jahr 2019 erhoben wurden, wiegen schwer. In der Südsteiermark soll es zu systematischen Verletzungen gegen Hygienebestimmungen gekommen sein, im Oktober 2019 wurde der Betriebsleiter inhaftiert.
Ermittlungen ergaben in weiterer Folge, dass für die Tierkörperverwertung bestimmtes Fleisch erneut in den normalen Kreislauf zurückgebracht wurde. Wie der ORF berichtet, soll genussuntaugliches Fleisch aus dem Entsorgungscontainer entnommen und unter das genusstaugliche gemischt worden sein: „Wir mussten das verdorbene Fleisch abwaschen und zum normalen Fleisch dazugeben“ sagte einer der Zeugen vor Gericht.
Der Prozess zeigte aber nicht nur die Skrupellosigkeit des Schlachthof-Betreibers, er soll etwa einen Tierarzt bei der Fleischbeschau dazu genötigt haben, Fleisch ohne entsprechende Begutachtung für genusstauglich zu deklarieren. Offensichtlich wurden auch die krassen Lücken im Kontrollsystem auf. Zuständigkeiten sollen unklar gewesen sein, Kompetenzen zum Teil gefehlt haben. So konnte der Skandal sich überhaupt erst entwickeln.
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