Der vom Aussterben bedrohte Feldhamster erhält nun einen noch stärkeren Schutz in der Europäischen Union. Wie die Tagesschau berichtet, haben die Richter*innen des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg nun entschieden, dass nicht mehr nur die „Ruhestätten“ der Hamster zu schützen sind, sondern auch die „Fortpflanzungsstätten“.
Das neue Urteil, das auf einer Beschwerde aus Österreich basiert, ist insofern bahnbrechend, als dass nun das gesamte räumliche Umfeld, das der Feldhamster zur Fortpflanzung benötigt, unter Schutz gestellt wird. Damit könnte ein wirkungsvolles rechtliches Instrument im Kampf gegen die Vernichtung des Lebensraums auch in Österreich vorliegen.
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