Das bahnbrechende Urteil des Höchstgerichts in Österreich hat die Karten komplett neu gemischt, die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden muss schneller als geplant beendet werden. Die Richter des Verfassungsgerichtshofes hatten in einem Erkenntnis festgehalten, dass der Investitionsschutz nicht über dem Tierwohl stehen dürfe, eine Übergangsfrist von 17 Jahren sei daher viel zu lange. Und was jetzt?
Das ist eine spannende Frage, die sich viele Menschen im ganzen Land stellen, nicht zuletzt die über 416.000 Menschen, die im Januar 2021 das Tierschutzvolksbegehren unterschrieben haben, dessen zentrale Forderung auch das Verbot der Vollspaltenböden war. 8 Monate haben die Koalitionspartner von ÖVP und Grünen noch Zeit, um in der aktuellen Legislaturperiode eine neue Regelung zu beschließen. Aber werden sie das?
Früheres Verbot nur mit mehr Rechtssicherheit
Diese und andere Fragen hat kürzlich oekoreich-Sprecher und Volksbegehren-Initiator Sebastian Bohrn Mena bei oe24tv den beiden Nationalratsabgeordneten Olga Voglauer (Grüne) und Klaus Lindinger (ÖVP) gestellt. Beide sind auch Bauern und wissen daher aus der betrieblichen Praxis, was es bedeutet eine Landwirtschaft zu betreiben. Ein wichtiges Grundlagenwissen, um so weitreichende Veränderungen zu beschließen.
Die Diskussion war von viel wechselseitigem Respekt und dem Wunsch nach Einigung geprägt. Geht es nach dem ÖVP-Abgeordneten Lindinger, so könnte ein früheres Verbot durchaus gemeinsam beschlossen werden, es müssten aber die Rahmenbedingungen passen. Vor allem die Rechtssicherheit ist ihm ein großes Anliegen, immerhin seien die Umbauten mit einem großen finanziellen Aufwand für die Landwirte verbunden.
Die gesamte Sendung kann hier nachgesehen werden.
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