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So können sich KIKA/Leiner-Kunden das Geld von Anzahlungen zurückholen

Es ist eine der größten Pleiten in der österreichischen Wirtschaftsgeschichte und die gesamten Folgen sind noch nicht völlig absehbar.

12/8/2024
  • Österreich
  • Konsumentenschutz
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So können sich KIKA/Leiner-Kunden das Geld von Anzahlungen zurückholen

Es ist eine der größten Pleiten in der österreichischen Wirtschaftsgeschichte und die gesamten Folgen sind noch nicht völlig absehbar. Die Insolvenz des Möbelhauses KIKA/Leiner trifft nicht nur die Beschäftigten, von denen wohl viele ihren Arbeitsplatz verlieren werden, sondern auch die Kundinnen und Kunden. Viele Menschen fragen sich jetzt, was sie machen können, wenn sie eine Anzahlung auf eine Bestellung geleistet haben. Dazu gab es bis zuletzt keine klare Aussage des Managements.

Doch jetzt informiert Ö3 darüber, dass man sich über ein sogenanntes „Chargeback“-Verfahren das Geld zurückholen kann – wenn man mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt hat. Auch wenn der Masseverwalter ein Statement angekündigt hat, so raten Verbraucherschützer jetzt dazu sich bei der Bank über diese Möglichkeit zu informieren: „Voraussetzung für „Chargeback“ ist ein Nachweis, dass die Ware tatsächlich nicht geliefert wird, also entweder das Lieferdatum verstrichen ist oder es ein Schreiben seitens des Masseverwalters gibt, dass der Kaufvertrag nicht mehr erfüllt wird.“


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