Der bundesweite Lockdown in Österreich findet ein Ende – aber nicht überall zur selben Zeit und auch nicht auf die gleiche Weise. Per Samstag, 11. Dezember 2021, ist jedenfalls für Geimpfte und Genesene das Gröbste überstanden, doch es gibt große regionale Unterschiede, die es nun zu beachten gilt. Grundsätzlich ist die Bestrebung der Bundesregierung für geimpfte Menschen schrittweise die Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen, Ungeimpfte werden weiterhin stark in ihrer Mobilität beschränkt.
Das gilt in ganz Österreich
In ganz Österreich soll demnach ab Sonntag, 12. Dezember eine FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen gelten. Unter Einhaltung der 2G-Regelung dürfen körpernahe Dienstleistungen beansprucht werden, auch die Gastronomie und Hotellerie kann unter diesen Auflagen öffnen. Dazu kommt jedoch, dass wieder eine Gäste-Reservierung eingeführt und eine Sperrstunde ab 23:00 Uhr eingehalten werden muss. An den Arbeitsplätzen gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht und die 3G-Regel.
Alle Bundesländer unterschiedlich streng
Diese Maßnahmen gelten für alle 9 Bundesländer einheitlich. Dazu können die Länder eigene, verschärfende Maßnahmen erlassen, wie das bereits Wien angekündigt hat. Dort öffnen Gastronomie und Hotellerie erst ab 20. Dezember, wenigstens die Weihnachtsmärkte machen ab 13. Dezember auf. In der Steiermark, in Oberösterreich, Salzburg und in Niederösterreich werden die Gastrobetriebe erst ab 17. Dezember öffnen können, im Burgenland, in Vorarlberg und in Tirol soll hingegen ab Sonntag komplett geöffnet werden.
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