Die österreichische Bundesregierung hat sich festgelegt, per 1. Februar 2022 soll eine allgemeine Impfplicht wieder eingeführt werden. Alle in Österreich lebenden Menschen müssen sich demnach gegen das Corona-Virus impfen lassen – machen sie das nicht, drohen saftige Strafen. Diese Vorgehensweise wird nicht nur von den Regierungsparteien ÖVP und Grünen mitgetragen, sondern auch von der SPÖ. Damit ergibt sich im Parlament eine satte Mehrheit, mit der rein theoretisch sogar die Verfassung geändert werden könnte.
Doch es wird auch Ausnahmen von der verpflichtenden Impfung geben müssen. Expert*innen denken nun erstmals öffentlich drüber nach, etwa die Virologin Monika Redlberger-Fritz vom Nationalen Impfgremium. Ihrer Einschätzung nach kann die Impfplicht für jene, die etwa eine Allergie gegen einen der Bestandteile des Impfstoffs aufweisen, nicht gelten. Auch Schwangere und Personen, die bei einer Impfung bereits eine starke Impfreaktion aufgezeigt haben, sollen nicht weiter dazu verpflichtet werden.
Nach Einschätzung von Verfassungsjuristen ist die Impfpflicht übrigens verfassungskonform umsetzbar. Und es gab in der österreichischen Geschichte auch bereits eine solche, etwa bei den Pocken. Offen ist hingegen noch wie die Impfpflicht administrativ durchgesetzt werden soll. Auch unklar ist nach wie vor ab welchem Alter sie gelten soll, also ob etwa Kinder ab 5 oder erst ab 12 Jahren geimpft werden müssen. Und ebenfalls noch nicht geklärt ist, ob es nur Menschen mit Lebensmittelpunkt in Österreich umfasst oder auch Tourist*innen.
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