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„Kann Erbgut schädigen“: Diese Kosmetika sollte man nicht verwenden

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) rät nach jüngsten Analysen von der Verwendung von sogenannten Lip-Plumpern auf Mineralölbasis ab.

2/3/2025
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„Kann Erbgut schädigen“: Diese Kosmetika sollte man nicht verwenden

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) rät nach jüngsten Analysen von der Verwendung von sogenannten Lip-Plumpern auf Mineralölbasis ab. Die Präparate zur Lippenvergrößerung enthielten demnach oft kritische Stoffe, die das Erbgut schädigen und das Krebsrisiko erhöhen können, hieß es am Montag in einer Aussendung des VKI. Inhaltsstoffe können MOSH, Titandioxid, Polybutene, Paraffin oder Cera Microcristallina sein.

Titandioxid ist als Zusatzstoff in Lebensmitteln bereits verboten, weil es das Erbgut schädigen kann und das Krebsrisiko erhöht. Gestützt wird die VKI-Empfehlung durch eine Testung der deutschen Stiftung Warentest. Dabei wurde festgestellt, dass in acht von zehn Lip-Plumpern kritische Stoffe vorzufinden sind. In der Beauty-Community erfreuen sich die Lip-Plumper großer Beliebtheit. Innerhalb weniger Sekunden und ohne Eingriff soll der Kosmetikartikel volle Lippen zaubern. Vermeintlich harmlos wirkt die Applikation, die einem Lipgloss ähnelt und direkt aufgetragen wird. Gewisse Wirkstoffe, wie etwa Chili oder Menthol, lassen die Lippen dann umgehend an Volumen gewinnen.

  "Lipgloss-Produkte auf Basis von Naturstoffen füllen die Lippenfältchen auf und lassen durch die hohe Reflexion des entstehenden Glanzes die Lippen voller erscheinen. Dadurch lassen sich unnötige gesundheitliche Risiken einfach und effektiv umgehen, ohne auf entsprechende Ergebnisse verzichten zu müssen", sagte Birgit Schiller, Chemie- und Kosmetik-Expertin des VKI. Die Expertin rät, dass Konsumentinnen zu Kosmetika greifen, die ohne problematische Stoffe auskommen.

(oekoreich/APA)


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