Ein Unternehmen hat darum angesucht und nun wurde die Bewilligung erteilt – vorerst auf fünf Jahre beschränkt. Die Rede ist von Pulver, das aus dem gelben Mehlwurm hergestellt und UV-behandelt wurde. Dieses darf ab sofort in verschiedenen Back- und Teigwaren, in Käse und Käseprodukten, aber auch in Obst- und Gemüsekompotten eingesetzt werden. Der Wurm gilt als reich an Nährstoffen und Vitaminen.
Konsumentinnen und Konsumenten werden künftig genau schauen müssen, ob sie die Kennzeichnung hinten in kleiner Schrift auf der Packung erkennen. An der Angabe „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)“ kann man es erkennen. Ob sich auch alle Lebensmittel-Produzenten halten, insbesondere bei den immer stärker verbreiteten, hochverarbeiteten Produkten, das darf bezweifelt werden.
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