Die Bundesregierung hat, basierend auf den Einschätzungen von Expert*innen, einen Fahrplan für Lockerungen von Corona-Schutzmaßnahmen vorgelegt. Demnach soll in mehreren Schritten ein stufenweiser Übergang in eine Vorstufe eines normalen Zusammenlebens erfolgen. Das sind die Meilensteine:
· Ab 5. Februar fällt zunächst die Sperrstunde, die bislang bei 22:00 Uhr angesetzt wurde. Ab dann können Gäste wieder bis 24:00 Uhr in Lokalen bleiben.
· Am 12. Februar wird die 2G-Pflicht im Handel aufgehoben. Fürs Einkaufen ist dann auch ein Test wieder ausreichend, es gilt also 3G, wobei es keine Kontrollen mehr vor Ort gibt.
· Am 19. Februar gilt die gleiche Bestimmung dann auch in Gastronomie und Hotellerie, die Lokale und Hotels sind demnach auch für getestete Ungeimpfte zugänglich.
Wichtig: Die FFP2-Maskenpflicht bleibt überall bestehen, auch in Gastronomie, Hotellerie und im Handel. Mit 1. Februar tritt zudem die bundesweite Impfpflicht in Kraft, sie gilt nur in Ausnahmefällen nicht. Doch erst Mitte März 2022 kann es zu Sanktionen bei Verstoß dagegen kommen, bis dahin gilt eine Einschleifregelung.
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