Der Fall hatte Anfang April für große Aufregung in ganz Österreich gesorgt, der VGT hatte erbärmliche Zustände in einem Schweinestall in Kärnten aufgedeckt. Die auf Vollspaltenböden gehaltenen rund 300 Schweine waren teils schwer erkrankt, nachweislich nicht oder unzureichend medizinisch versorgt und daher von Schmerzen geplagt. Besonders für Aufregung sorgte, dass der Bauer damals noch unter dem AMA-Gütesiegel produzierte.
Eine bundesweite Debatte über die Qualität der heimischen Schweinemast entbrannte, in weiterer Folge wurde auch von der Politik angekündigt, dass es zu gesetzlichen Verschärfungen kommen werde. Und tatsächlich haben Fälle wie dieser, zusammen mit dem erfolgreichen Tierschutzvolksbegehren, dass das als Kernforderung enthielt, zu einem künftigen Verbot der Vollspaltenböden in Österreich geführt.
Doch auch für den Landwirt selbst hatte der Fall nun ein Nachspiel vor Gericht. Dort gab er sich geständig, sprach von Überforderung. Auf Tierhaltung möchte er künftig dennoch nicht verzichten, lediglich die Anzahl der gehaltenen Tiere verringern. Das Gericht scheint keinen Grund für ein Tierhalteverbot oder die Ausschöpfung des Strafrahmens zu sehen, stattdessen wurde eine Geldstrafe in Höhe von rund 6.000 Euro verhängt.
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