Einmal mehr enttäuscht die heimische Justiz all jene Menschen in Österreich, die gehofft hatten, dass Tierquälerei vor Gericht zu saftigen Strafen führt. Diesmal geht’s um ein Kalb, dem die Zunge herausgerissen wurde. Doch damit nicht genug, wurden dem Jungtier auch keine Schmerzmittel verabreicht und kein Arzt geholt.
Für diesen Umstand setzte es bereits eine Geldstrafe, für die Tat an sich aber nun zwei Freisprüche. Auch wenn es unwahrscheinlich sei, dass das Tier sich die Zunge selbst abgetrennt habe, so eine Gutachterin, gebe es keine Beweise dafür, dass die Angeklagten dafür verantwortlich wären. Somit Freispruch.
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