Für den renommierten Gutachter und Veterinärmediziner Erik Schmid, er ist in Tierschutzkreisen eine bekannte Größe, ist die Sachlage klar: Er kommt in seinem Gutachten zum Befund, dass einem Rind die Zunge bzw. ein Stück davon rausgerissen wurde. So sieht es auch die Staatsanwaltschaft, die drei Landwirte in Vorarlberg deswegen angeklagt hat, mehrere Medien berichteten darüber.
Die von der Verteidigung beim Prozess nun vorgebrachte Alternativversion, dass das Tier im Stall gestürzt und sich dabei versehentlich selbst die Zunge abgebissen habe, hält der Gutachter für unglaubwürdig. Die beiden beschuldigten Junglandwirte beharren jedoch darauf und wollen ein weiteres Gutachten einholen lassen, dem wurde stattgegeben. Entsprechend wurde ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt.
Dennoch wurde beim Prozess in Vorarlberg nun schon ein erstinstanzliches Urteil gefällt, 12.000 Euro soll demnach der dritte angeklagte Landwirt, ihm hat die Kuh damals gehört, bezahlen. Der ORF berichtet, dass die Kuh mehrere Tage lang schwer verletzt und ohne medikamentöse oder ärztliche Behandlung im Stall belassen worden sein soll, bevor sie zur Schlachtung nach Salzburg gebracht wurde.
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