Dieses Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster gleicht einem Meilenstein im Kampf gegen Kohlekraftwerke: Wie nun festgehalten wurde, hätte das Steinkohle-Kraftwerk Datteln IV nicht gebaut werden dürfen. Bei der Auswahl des Standorts wurden Fehler gemacht, zudem hätte eine alternative Technologieform – etwa ein Gaskraftwerk – in Betracht gezogen werden müssen. Der milliardenschwere Konzern Uniper, Betreiber des Kraftwerks, kündigt nun die Prüfung weiterer Rechtsmittel an.
Lange Proteste gegen Kraftwerk
Die Geschichte des Widerstands gegen das Kraftwerk in der Region ist lange – nicht nur Umweltschützer*innen sondern vor allem Bürger*innen machen sich seit Jahren gegen die Schadstoff-Schleuder stark. Vor über 10 Jahren konnten sie bereits einen Teilerfolg erzielen, ein ursprünglicher Plan musste nach heftigen Protesten verworfen werden. Gebaut wurde es am Ende doch, wie nun aber ersichtlich wird, auf eine nicht rechtskonforme Art und Weise. Wie es nun weitergeht mit dem Kraftwerk wird sich zeigen.
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