Eine peinliche Niederlage muss der milliardenschwere IKEA-Konzern in Österreich nun einräumen. Der VKI hatte nach einer Kundenbeschwerde wegen einer wettbewerbswidrigen Darstellung der Lieferkosten im Auftrag der Republik den Konzern geklagt. Konkret ging es darum, dass IKEA für Mitglieder des Kundenprogramms eine kostenfreie Lieferung versprochen hatte, diese jedoch nur unter starken Einschränkungen ermöglichte. Im Vorfeld hatte der Konzern aber nicht hinreichend genug darauf hingewiesen.
Dazu die Konsumentenschützer des VKI: „IKEA erweckte nach Ansicht des VKI bei den Kund:innen den Eindruck, dass die bestellte Waren nach dem Beitritt zum Kundenbindungsprogramm gratis geliefert würden, da auf geltenden Einschränkungen nur unzureichend aufmerksam gemacht wurde. Dass die Lieferung von größeren oder schwereren Produkten sehr wohl mit Kosten verbunden ist, wurde erst nach vollzogenem Abschluss der IKEA Family-Mitgliedschaft ersichtlich. Diese Vorgehensweise stellt aus unserer Sicht ein wettbewerbswidriges Verhalten dar.“
Auf ein Urteil wollte es der Möbelgigant offenbar nicht ankommen lassen, stattdessen einigte man sich vor Gericht mit einem Vergleich. Der Konzern muss es künftig unterlassen, solche Versprechen zu machen, die er nicht halten kann oder möchte.
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