Folgende Informationen wurden vom Land Oberösterreich übernommen: Ab dem 1. Dezember 2024 tritt in Oberösterreich das neue Hundehaltegesetz 2024 (Oö. HHG 2024) in Kraft und ersetzt das bisherige Oö. Hundehaltegesetz 2002. Das neue Gesetz bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die für alle Hundehalter in Oberösterreich relevant sind:
· Meldepflicht: Die Meldepflicht für Hunde bleibt bestehen, die Frist wird jedoch von drei Tagen im alten Gesetz auf fünf Werktage im neuen Gesetz verlängert.
· Sachkunde: Eine wesentliche Änderung betrifft die Sachkunde-Ausbildung. Im alten Gesetz war die Sachkunde nur für Halter auffälliger Hunde verpflichtend. Das neue Gesetz schreibt für alle Hundehalter eine verpflichtende, positiv abgeschlossene Sachkunde-Ausbildung vor Beginn der Hundehaltung vor. Diese umfasst mindestens sechs Stunden und behandelt Themen wie Haltung, Pflege, Verhalten und rechtliche Rahmenbedingungen. Für Halter auffälliger Hunde ist zusätzlich eine Zusatzausbildung vorgeschrieben.
· Große Hunde: Neu eingeführt wird die Kategorie der "großen Hunde", die mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht aufweisen. Für Halter großer Hunde ist zusätzlich zur Sachkunde-Ausbildung die Absolvierung einer Alltagstauglichkeitsprüfung vorgeschrieben.
· Hunde spezieller Rassen: Bestimmte Hunderassen, wie z.B. Bullterrier oder American Staffordshire Terrier, gelten im neuen Gesetz als "potentiell gefährliche Hunde" und fallen automatisch unter die Kategorie der "großen Hunde". Für diese Hunde gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten, von der die Gemeinde auf Antrag befreien kann, wenn ein positiver Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung vorliegt.
· Auffällige Hunde: Die Definition des Begriffs "auffälliger Hund" wird im neuen Gesetz erweitert. Neben Hunden, die bereits Menschen oder Tiere gebissen haben, gelten nun auch Hunde als auffällig, die ein aggressives Verhalten zeigen und dadurch eine Bedrohung darstellen. Für auffällige Hunde gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten, und die Halter müssen eine verhaltensmedizinische Evaluierung und eine Zusatzausbildung absolvieren.
· Verlässlichkeit: Neu ist auch die Überprüfung der Verlässlichkeit von Haltern von Hunden spezieller Rassen und auffälligen Hunden. Personen, die bestimmte Verurteilungen oder Bestrafungen aufweisen, dürfen diese Hunde nicht halten.
· Strafbestimmungen: Die Strafbestimmungen wurden im neuen Gesetz angepasst und teilweise erhöht.
· Übergangsbestimmungen: Das neue Gesetz enthält Übergangsbestimmungen, die den Wechsel vom alten zum neuen Gesetz regeln. So gelten beispielsweise bereits erworbene Sachkundenachweise nach dem alten Gesetz weiter.
Das neue Hundehaltegesetz in Oberösterreich bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die vor allem mehr Sicherheit im Umgang mit Hunden gewährleisten sollen. Die verpflichtende Sachkunde-Ausbildung für alle Hundehalter, die strengeren Regelungen für große und auffällige Hunde sowie die Überprüfung der Verlässlichkeit bestimmter Hundehalter sollen dazu beitragen, Gefährdungen und Belästigungen durch Hunde zu minimieren.
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