Viele Tierfreundinnen und Tierfreunde feiern jetzt dieses richtungsweisende Urteil: Der Oberste Gerichtshof hat in Österreich kürzlich geurteilt, dass Klauseln in Mietverträgen, wonach die Haltung von Haustieren der Zustimmung des Vermieters bedürfe, rechtswidrig und daher ungültig sei. Demnach dürfen Hunde und Katzen und andere Tiere im ortsüblichen Rahmen auch dann in der Wohnung gehalten werden, wenn die Wohnungseigentümer dem nicht explizit zustimmen. Und sie gehen sogar noch weiter: Sie können es auch nicht mehr verbieten, sofern grundsätzliche Regeln des Zusammenlebens (etwa was Lärmerzeugung betrifft) eingehalten werden. Das bedeutet, dass ab sofort niemand mehr Sorge haben muss, dass der tierische Freund verbannt werden kann.
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