Die „Steirische Käferbohne“ ist seit fünf Jahren eine geschützte Ursprungsbezeichnung. Den „Weideochsen vom Limpurger Rind“ hat die Europäische Kommission 2013 in die Liste der geschützten Ursprungsbezeichnungen aufgenommen. In der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union sind – bei aller berechtigten Kritik – auch immer wieder kleine Fortschritte zu verzeichnen.
So hat, wer im 21. Jahrhundert auf einem mit EU-Mitteln herausgeputzten Bio-Bergbauernhof einen erholsamen Urlaub verbringt, womöglich nicht mehr miterlebt, wie arm Europa war, wenn es um das alltägliche Überleben ging. Wurde die Agrarpolitik vor 60 Jahren vergemeinschaftet mit dem Ziel, die Lebensmittelversorgung sicher zu stellen, kann bzw. soll die Land- und Forstwirtschaft heute Teil der Lösung sein bei der Klimakrise.
Um für eine ausreichende Ernährung der Bevölkerung zu sorgen, mussten nach dem Zweiten Weltkrieg die sechs Staaten, die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gründeten, Nahrungsmittel importieren. Und um diese Abhängigkeit zu verringern, steckten sie sich höhere Ernteerträge – auch mit Hilfe des technischen Fortschritts ab den 1960-er Jahren – als Ziel. Die Preise wurden staatlich gestützt, ein gemeinsamer Binnenmarkt angestrebt und nach außen abgeschirmt. Die Subventionierung der gemeinsamen Agrarpolitik verschlang Anfang der 80-er Jahre 70 Prozent des EU-Budgets, geht seither kontinuierlich zurück und umfasst aktuell etwa ein Drittel des gemeinschaftlichen Haushaltsrahmen.
Was anfangs zu wenig war, artete in Europa ab Ende der 1970-er Jahre in Milchseen und Butterberge aus – manche werden sich noch an die günstiger abgegebene „Weihnachtsbutter“ erinnern. Also wurde mit der Bekämpfung der Überproduktion begonnen. Umweltschutzmaßnahmen finden seit den 1990-er Jahren ihren Niederschlag in der EU-Agrarpolitik. Speziell die „Agenda 2000“ und die „Fischler-Reform“, benannt nach dem österreichischen Agrarkommissar Franz Fischler (1995-2004), brachten eine Förderung des ländlichen Raums, Mindeststandards im Umweltschutz und der Lebensmittelsicherheit. Schließlich wurde mit der Finanzierungsperiode 2014-2020 eine verstärkte Förderung von Gemeingütern wie Biodiversität und sauberem Wasser eingeführt: EU-Direktzahlungen sind an „Greening“-Maßnahmen gekoppelt wie der Diversifizierung beim Anbau mehrerer Kulturarten. Der Anteil der Direktmittel zwischen 20 Prozent (laut den Landwirtschaftsministern im Rat der EU) und 30 Prozent (laut EU-Parlament) für Öko-Regelungen in der neuen Förderperiode ab 2021 – bei einem gesamten EU-Budget von etwas mehr als 1.000 Milliarden Euro für sieben Jahre – war bis zuletzt umstritten.
„Hier geht es um die Bekämpfung des Klimawandels, um Biodiversität, aber vor allem auch um das Erzeugen von gesunden Lebensmitteln und um das Vermeiden von Erkrankungen, die zum Beispiel aus der Massentierhaltung kommen“, so der österreichische EU-Parlamentarier der Grünen, Thomas Waitz, selbst Biobauer und Forstwirt. Er stößt sich daran, dass immer noch zwei Drittel der Zahlungen ausschließlich aufgrund der Fläche vergeben werden, unabhängig davon, wie die Landwirte wirtschaften. Die deutsche CDU-Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner unterstreicht den „Systemwechsel“; Öko-Auflagen seien wichtig, man dürfe aber auch die Ernährungssicherung nicht vergessen.
Das entscheidende letzte Wort über konkrete Maßnahmen hat freilich die Regierung, wie am Beispiel Glyphosat zu sehen ist. Deutschland verbietet das Pestizid ab 2024. Darauf warten Kritiker des für Menschen mutmaßlich krebserregenden Pflanzenschutzmittels in Österreich immer noch.
In eigener Sache: Wir arbeiten unabhängig von Parteien und Konzernen. Um unseren Fortbestand zu sichern, sind wir auf Abonnent*innen angewiesen. Bitte schließen Sie jetzt ein Abo ab und ermöglichen Sie damit unsere Berichterstattung. Danke!