Die Österreichische Post liefert nicht nur Briefe und Pakete von A nach B, sondern verkauft auch personenbezogene Daten über ihre Kunden. Diese sammelt die Post etwa als Herausgeberin von Telefonbüchern, die Informationen wiederum werden von ihr an Dritte für Marketingzwecke weiterverkauft, wie die Post im Rahmen eines Gerichtsverfahrens offenlegte. Dabei handelt es sich etwa um politische Parteien, Unternehmen und NGOs.
Ein Bürger wollte konkret wissen, an wen genau und welche Daten über ihn verkauft worden sind und klagte in Österreich die Herausgabe dieser Informationen ein. Nachdem die Post sich weigerte ihn im Detail zu informieren, landete der Fall vor dem Europäischen. Dieser kam zu der juristischen Erkenntnis, dass die Post grundsätzlich den Personen auch darüber Auskunft geben muss, an wen sie die personenbezogenen Daten verkauft.
Ob und wie sie das nun genau machen muss, das wird nun das Höchstgericht in Österreich entscheiden. Der Oberste Gerichtshof muss auf Basis des Erkenntnisses des EuGH nun ein Urteil fällen, an das sich die Post dann zu halten hat. Im Laufe des Prozesses ist jedenfalls offengelegt worden, wie systematisch die Post eine wahre Unmenge an Daten über die Bürger sammelt und diese zusätzlich unternehmerisch verwertet.
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